Achtung – neuer Ort und Termin!!!!!

wann? Am 25.03.2023 um 15:00Uhr

wo? Kayserhof, Zur Dorfstraße 16, 15806 Zossen

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Tätigkeits- und Finanzbericht des Vorstands
  4. Bericht der Kassenprüfung
  5. Aussprache zu den Berichten
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Wahl des Vorstandes
  8. Wahl der Kassenprüfer
  9. Wahl der Delegierten
  10. Beschluß über die Änderung des §8 der Satzung:

    bisheriger § 8

    Vorstand

    Der Vorstand besteht aus mindestens vier und maximal sieben volljährigen Mitgliedern der Vereinigung. Es sind dies der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Sportwart sowie gegebenenfalls Beisitzer. Die Beisitzer können auf Antrag eines Mitgliedes gewählt werden.

    Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliedervollversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt . Der alte Vorstand bleibt bis zur wirksamen Neuwahl im Amt.

    Die Vereinigung wird juristisch nach außen durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

    Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

    Die Vorstandsmitglieder können für Auslagen im Rahmen ihrer Vereinsarbeit eine jährliche Vorstandspauschale von bis zu 100 Euro erhalten.

     

    geplanter § 8

    Vorstand

    Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal fünf volljährigen Mitgliedern der Vereinigung.

    Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliedervollversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt . Der alte Vorstand bleibt bis zur wirksamen Neuwahl im Amt.

    Die Vereinigung wird juristisch nach außen durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

    Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

    Die Vorstandsmitglieder können für Auslagen im Rahmen ihrer Vereinsarbeit eine jährliche Vorstandspauschale von bis zu 100 Euro erhalten.

    Begründung: Durch den plötzlichen und unerwarteten Rücktritt der 1. Vorsitzenden am 22.3.22 sind wir in die Situation gekommen, daß der Verein nicht mehr handlungsfähig war und sogar eine Auflösung drohte, wenn sich kein satzungsgemäßer Vorstand gefunden hätte. Mit einer Verringerung der Mindestzahl der Vorstandsmitglieder hoffen wir, dem erneuten Auftreten einer solchen Situation entgegenwirken zu können.
  11. Sonstiges